Fahrradregelung an unserer Schule

Als Eltern entscheiden Sie, wann Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt. Sie tragen dafür die Verantwortung. Wir möchten betonen, dass die Kinder der 1. und 2. Klasse nur in Begleitung eines Erwachsenen zur Schule fahren sollten. 

Versichert ist das Kind auf dem Schulweg über den Schulträger.

Fahrrad-Stellplätze

In Bezug auf die Fahrradstellplätze gibt es eine durch die Schulkonferenz beschlossene Regelung:

An dem jetzigen Standort der Helmut-Landt-Grundschule gibt es zwei Möglichkeiten, Fahrräder abzustellen. Zum einen den Kellerraum, der über die Außentreppe vor der Schule erreicht werden kann, zum anderen ein offener Schuppen auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schule. Es handelt sich also um eine sehr begrenzte Anzahl von Plätzen.

Die Stellplätze im Keller sind für jüngere Kinder schwerer mit einem Fahrrad zu erreichen, da das Fahrrad die Rampe heruntergeschoben werden muss und es gleichzeitig abzubremsen ist.

Gerade morgens ist die Verkehrssituation vor der Schule häufig unsicher, was den Zugang zum Schuppen für ungeübte Verkehrsteilnehmer erschwert. Der Eingang geht direkt auf die Straße hinaus, auf der häufig Autos halten oder wenden, um Kinder aussteigen zu lassen.

Die Fahrradstellplätze stehen allen Kindern nach folgender Regelung zur Verfügung:

  • Die Stellplätze im Keller sind für die Kinder aus der 3. und 4. Klasse vorgesehen. Auch andere Fahrzeuge werden ausschließlich dort untergebracht. Eine festgelegte Reihenfolge gibt es nicht. Fahrräder und andere Fahrzeuge werden auf eigene Verantwortung in geordneter Weise im Keller abgestellt.
  • Die Stellplätze im Schuppen stehen für Lehrer, Besucher und Kinder der 1. und 2. Klasse zur Verfügung. Sollten diese belegt sein, kann auch auf die Stellplätze im Keller ausgewichen werden. An der Wand im Schuppen werden keine Fahrzeuge abgestellt.