Kommunikationskonzept

Regelungen der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

Die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern der Grundschülerinnen und Grundschüler der Grundschule Oststeinbek verfolgen ein gemeinsames Ziel. Wir möchten den Kindern einen erfolgreichen Weg durch die Grundschulzeit ermöglichen. Hierfür ist es wichtig, einen sinnvollen Austausch und eine respektvolle und höfliche Kommunikation miteinander zu pflegen. 

In der Regel funktioniert die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus gut und ist für beide Seiten bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele hilfreich. Dafür sind Eltern und Lehrer/innen sehr dankbar, weil es die Arbeit verbessert.  Da ein paar Eltern bei auftretenden Problemen mit Abläufen in der Schule, bei Fragen zum Unterricht, bei Unstimmigkeiten oder Sorgen bezüglich ihres Kindes die Regeln für eine konstruktive Kommunikation nicht einhalten, sind diese nachfolgend einmal verschriftlicht.

Die Verschriftlichung dient als Leithilfe für Elternvertreter/innen, Lehrer/innen und Schulleiterin.

 

1. Allgemeine Fragen und Informationen:

  • Elternbriefe werden von allen Eltern sorgfältig gelesen, um Fragen zu reduzieren.
  • Kommentare und Bemerkungen von Eltern zu vorgegebenen Abläufen von Seiten des Ministeriums verbleiben im Freundeskreis.
  • Bei rechtlichen Anfragen können diese an das Bürgertelefon des Kreises gestellt werden.
  • In jedem Halbjahr findet ein Elternabend statt, bei dem allgemeine Inhalte zu jeder Klasse vorgestellt und die Klasse betreffende Themen besprochen werden.
  • Bei allgemeinen Fragen zu Informationen in der Klasse werden zuerst andere Eltern oder die Elternvertreter/innen kontaktiert.
  • Bei der Bitte um Rückmeldung wird das Anliegen mit benannt.
  • Fragen betreffend bestimmter Konzepte oder Abläufe der Schule sollten zuerst an die EV gerichtet werden. Wenn diese sie nicht beantworten können, leiten die EVs sie an die SEB-Vorsitzenden weiter. Diese können dann Anfragen an die Schulleitung senden und um Beantwortung bitten. Diese Informationen können für alle zur Verfügung stehen.

 

2. Spezieller Gesprächsbedarf wegen einzelner Kinder:

  • Anfragen wegen vergessener Hausaufgaben und Briefe werden unter den Kindern geklärt.
  • Betreffend einzelner Belange bei einem Kind wird über den Schulplaner oder anders vereinbarten Wegen bei dem zuständigen Lehrer um Information angefragt. Damit wird gleichzeitig die Verantwortung der Kinder gestärkt.
  • Jedes Halbjahr finden Gespräche zum Leistungsstand des Kindes zu den Terminen der ritualisierten Zeiträume statt. (Regelungen siehe unten)
  • Bei Vorfällen, die ein Kind betreffen und sich nicht mit diesem alleine lösen lassen, wird die Lehrkraft/ein Elternteil um ein Gespräch gebeten. Lehrer/Eltern sind nicht dauerhaft im Einsatz und beantworten Mails oder Telefonanrufe nicht sofort oder an Wochenenden oder in den Ferien.
  • Wenn ein Elternteil bei der Klärung konkreter Einzelfälle keine Reaktion von der Lehrkraft erhalten sollte, schreibt er eine Mail ins Schulbüro und bittet um Rückmeldung von der Lehrkraft.
  • Wenn eine Lehrkraft von Eltern keine Reaktion erhält, teilt sie dies der Schulleitung mit. In diesen Fällen wird versucht zu klären, warum Eltern sich nicht melden oder keine Reaktion zeigen. Bei akuten Fällen werden externe Berater wie der schulpsychologische Dienst oder das Jugendamt zu Rate gezogen.

 

3. Ritualisierte Gespräche mit Eltern:

  • Die Termine sind flexibel an die Ferienzeiten und die persönlichen Bedingungen anpassbar. Gespräche sind einmal im Jahr möglichst persönlich durch KL in der Schule zu führen, das zweite Gespräch ist nicht zwangsläufig nötig und kann per Telefon geführt werden. Es wird aber allen Eltern angeboten.
  • 1. Klassen: als Halbjahreszeugnisersatz Ende Januar/Anfang Februar + Mai
  • 2. Klassen: November + Mai
  • 3. Klassen: November + um die Osterferien (vor den VERA-Arbeiten)
  • 4. Klassen: vor den Herbstferien (mit Rückmeldung von VERA und Perspektive für die Weiterarbeit; keine Prognosen) + Februar (mit Erläuterung zu den Prognosen)